Raumnutzungsvereinbarung/Rechnung: Reiminski Indoorspielplatz

1. Vertragsparteien

Zwischen

Reiminski GmbH, Hohner Kirchweg 19, 29303 Bergen

(nachfolgend Vermieter/Vermieterin genannt)

und

………………………………………………………………………………………………

(nachfolgend Mieter/Mieterin genannt – Vorname/Nachname)

Anschrift:

Straße und Hausnummer ………………………………………………………………………………………..

Postleitzahl und Wohnort ……………………………………………………………………………………….

Telefonnummer:…………………………………… E-Mail: ………………………………………….

wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand

Die Vermieterin/der Vermieter überlässt der Mieterin/dem Mieter die folgenden Räumlichkeiten:

  • Indoorspielplatz im Reiminski Bergen
  • Sanitäre Anlagen (WC Damen, WC Herren)

Die Vermieterin/der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der von der Mieterin/dem Mieter gewünschten Ausstattung. Sitzplatzanzahl/Personenanzahl ………………………………..

*Plastikgeschirr, Besteck stehen für die gebuchte Personenanzahl gemietet zur Verfügung

Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben.

Das Nutzungsverhältnis beginnt am …………………………….um ……………….Uhr und endet am ……………………………….um ………………..Uhr.

Die Überlassung des Raums erfolgt zur Durchführung folgender Veranstaltung (genauer und vollständiger Veranstaltungstitel):

3. Ausschlusskriterien

Der Raum/die Räume darf/dürfen nur zu dem in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden.

Die Mieterin/der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden:

  • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.

Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

Die Mieterin/der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.

Die Mieterin/der Mieter versichert außerdem, dass während der Veranstaltung die Technologie von L. Ron Hubbard nicht angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.

Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.

Die Vermieterin/der Vermieter und Beauftragte der Vermieterin/des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.

Während der exklusiv gebuchten Zeiten dürfen Getränke und Essen selbst mitgebracht werden. Getränke und Essen kann optional im Restaurant bestellt werden.

4. Nutzungsgebühren:

Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt in Höhe von ……………………………………………..€* zu zahlen.

allgemein:

1. Stunde: 60€, jede weitere 20€ plus einmalig 3€ pro Person ab 1 Jahr

Der Betrag ist 1 Woche vor Event zu bezahlen. (bar oder per Überweisung).

Mit den Nutzungsgebühren sind Nebenleistungen wie die übliche Reinigung der Räume und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung abgegolten.

5. Pflichten der Mieterin/des Mieters

Die Mieterin/der Mieter versichert mit der Unterschrift, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Die Mieterin/der Mieter ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

Die Mieterin/der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie/er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie/er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.

Die Mieterin/der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat die Mieterin/der Mieter diese der Vermieterin/dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit der Mieterin/des Mieters. Auf Verlangen der Vermieterin/des Vermieters hat die Mieterin/der Mieter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.

Die Mieterin/der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum gebuchte Personenzahl nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet die Mieterin/der Mieter für alle daraus entstehenden Kosten.

Die Mieterin/der Mieter hat die bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (siehe Anlage) zu beachten.

6. Haftung

6.1 Haftung der Mieterin/des Mieters

Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.

Die Vermieterin/der Vermieter haftet nicht für von der Mieterin/dem Mieter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).

8. Kündigung/Stornierung

8.1 Ordentliche Kündigung

Die Mieterin/der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühstmöglich erfolgen und mindestens ……….* Woche/n vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieter/dem Vermieter schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen.

Die Vermieterin/der Vermieter kann vom Nutzungsvertrag bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird.

9. Salvatorische Klausel

Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, so führt das nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.


…………………………………………………..

Datum, Unterschrift Mieter

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiminski Indoorspielplatz und deren Kunden. Mit Eintritt in die Räumlichkeiten des Betreibers erkennt der Kunde die unten genannten Nutzungsbedingungen des Betreibers vorbehaltlos an. Die nachstehenden Vorschriften dieser Haus- und Benutzungsordnung dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Anlage.

  1. Kindern ist die Benutzung der Spiel- und Sportgeräte nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Der Zutritt der Halle kann wegen Überfüllung oder anderer Gründe eingeschränkt werden.
  2. Spiel- und Sportgeräte dürfen nur ohne Schuhe benutzt werden. Brillen, Zahnspangen oder Ketten sind abzulegen.
  3. Eine Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten wird kein Einlass mehr gewährt.
  4. Die Nutzung des Reiminski Indoorspielplatz – einschließlich aller Sportgeräte – geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzer haften für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen erleiden und stellen das Reiminski von derartigen Ersatzansprüchen frei. Das Spielen geschieht auf eigene Gefahr, wobei Eltern oder mit der Begleitung der Kinder beauftragte Erwachsene ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen haben.
  5. Das Reiminski haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Mängel der Anlage und Einrichtungen zurückzuführen sind, wenn dem Eigentümer nachgewiesen wird, dass er diese Mängel unter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu vertreten und diese Mängel nicht unverzüglich behoben hat.
  6. Das Reiminski übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen oder sonstige mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.
  7. Bei geschlossenen Gruppen (Kindergartengruppen, Schulklassen, Vereine, Geburtstagsgesellschaften usw.) ist der jeweilige Leiter für die Beachtung und Einhaltung der Haus- und Benutzungsbedingungen verantwortlich.
  8. Alle Einrichtungen des Reiminski werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden sie den Schaden vor Verlassen der Anlage an der Bar/dem Reiminski Team. Ein Schadensanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

Wir wünschen Ihnen ganz viel Spaß!
Ihr ReiminskiTeam | Februar 2023